I = Instrumental
L = Live
B = Bonustrack
H = Hidden Track
C = Coversong
LP
1
Track
Titel
Zeit
Besonderheit
A 1.
Dead Things
A 2.
Wednesday's Child
A 3.
Tuna Fish
A 4.
To Be Free
B 5.
If You Go Away
B 6.
Weird Friendless Kid
B 7.
To Be Free [Futureshock Vocal Mix]
LP
2
Track
Titel
Zeit
Besonderheit
A 1.
To Be Free [Dillon & Dickens Vocal Remix]
A 2.
To Be Free [Raw Deal Remix]
A 3.
Baby Blue
B 4.
Baby Blue [Rae & Christian Remix]
B 5.
Baby Blue [Runaways Mix]
B 6.
Easy [Tore Johansson Mix]
LP
3
Track
Titel
Zeit
Besonderheit
A 1.
Easy [Album Version]
A 2.
Flirt [Slow Blow]
A 3.
Easy [In The Sunshine Acoustic]
A 4.
Easy [In The Rain Acoustic]
A 5.
Easy (Video Version]
B 6.
Unemployed In Summertime [Tore Johansson Mix]
B 7.
7-Up Days
B 8.
Tuna Fish [Acoustic Version]
B 9.
Unemployed In Summertime [Dreemhouse Radio Mix]
LP
4
Track
Titel
Zeit
Besonderheit
A 1.
Unemployed In Summertime [Dreemhouse Mix]
A 2.
Unemployed In Summertime [Junior's Summertime Mix]
A 3.
Unemployed In Summertime [Batucada Mix]
B 4.
To Be Free [Tore Johansson Radio Edit]
B 5.
To Be Free [Future Shock To Be Free Vocal Club Mix]
B 6.
Unemployed In Summertime [Dreemhouse Unemployed Club Mix]
Infos
Keinerlei Angaben zu den Tracklängen auf Label und Artwork
Die einzelnen LPs sind in gefütterten Innenhüllen, jeweils 2 in einem bedruckten Innersleeve [Infos zu den einzelnen Songs/Mixes] aus festem Papier, die beiden festen Innersleeves stecken dann zusammen in einer Aussenhülle
Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern.
Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder
Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde.
Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen
zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten
durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also
häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die
Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was
für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung
und fordern die dicke Kohle.
Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede
Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag
forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett
aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE
Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal
anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.