Ein Liederabend Mit Anneliese Rothenberger Und Gerald Moore
LP, 1964

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1964
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Electrola / SME 80 873
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Franz Schubert Frühlingsglaube
A 2. Franz Schubert Die Forelle
A 3. Franz Schubert An Die Nachtigall
A 4. Franz Schubert Gretchen Am Spinnrade
A 5. Robert Schumann Mondnacht
A 6. Robert Schumann Aufträge
A 7. Robert Schumann Schneeglöckchen
A 8. Johannes Brahms Feldeinsamkeit
A 9. Johannes Brahms Nachtigall
B 10. Johannes Brahms Vergebliches Ständchen
B 11. Johannes Brahms Die Mainacht
B 12. Johannes Brahms Das Mädchen Spricht
B 13. Hugo Wolf Aus Dem Italienischen Liederbuch
B 14. Hugo Wolf Elfenlied
B 15. Richard Strauss Morgen !
B 16. Richard Strauss Schlagende Herzen

Infos

Piano – Gerald Moore
Soprano Vocals – Anneliese Rothenberger

Rechtegesellschaft (A): Electrola
Rechtegesellschaft (B): GEMA
Matrix / Runout (Label A): 2 YRA 1497
Matrix / Runout (Label B): 2 YRA 1498

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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