Ein Lied Kann Eine Brücke Sein...
CD, 1995

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit 58:09
EAN-Nr. 743212649024
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola Miller GmbH / 74321 26490 2
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 58:09  
1. Joy Fleming Ein Lied Kann Eine Brücke Sein... 3:31
2. Juliane Werding Wenn Du Denkst, Du Denkst, Dann Denkst Du Nur, Du Denkst 3:18
3. Udo Jürgens Wir Tanzen Lambada 3:18
4. Die Flippers Sommerwind 3:43
5. Udo Jürgens Griechischer Wein 4:05
6. Nicole Ein Bißchen Frieden 3:00
7. Wind Laß Die Sonne In Dein Herz 3:02
8. Stefan Waggershausen Es Geht Mir Gut 3:17
9. Marianne Rosenberg Er Gehört Zu Mir 3:13
10. Wolfgang Petry Der Himmel Brennt 3:15
11. G.G. Anderson Sommernacht In Rom 4:16
12. Bernhard Brink Ich Wär' So Gern Wie Du 3:21
13. Chris Roberts Du Kannst Nicht Immer Siebzehn Sein 3:39
14. Ricky Shayne Mamy Blue 5:02
15. Roland Kaiser Dich Zu Lieben 3:41
16. Andreas Martin Der Himmel Kann Warten 4:28

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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