Earl Bostic All His Hits
CD, 1995, Best-Of, Compilation

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit k.A.
EAN-Nr. 012676501026
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. King Records / KCD-5010
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. That's The Groovy Thing (Parts One And Two) I
2. 8:45 Stomp I
3. Where Or When I
4. Flamingo I
5. Sleep I
6. Blue Moon I
7. Blue Skies I
8. Harlem Nocturn I
9. September Song I
10. Stompin' At The Savoy I
11. Twilight Time I
12. Arrivederci Roma I
13. Cherry Pink And Apple Blossom White I
14. Walk On The Wild Side I

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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