E.G. Fullalove Didn't I Know (Divas On The Dancefloor)
12", 1995

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit k.A.
EAN-Nr. 090204370214
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dance Street Records / DST 1339-12
Musikrichtung Elektronische Musik:
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Didn't I Know (Divas On The Dancefloor) [Cevins Diva Mix]
A 2. Didn't I Know (Divas On The Dancefloor) [Late Night Diva Mix]
A 3. Didn't I Know (Divas On The Dancefloor) [Blissful Diva Mix]
B 4. Didn't I Know (Divas On The Dancefloor) [D.C.Vs.Tome Grig.Dub]
B 5. Didn't I Know (Divas On The Dancefloor) [D.C.Vs.Junior Vasquez Mix]
B 6. Didn't I Know (Divas On The Dancefloor) [Juniors Factory Mix]

Infos

housenation nr.17
127 bpm

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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