Drum & Bass Selection 1
CD, 1994

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 75:45
EAN-Nr. 5022765553022
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Breakdown Records / BDRCD 1
Musikrichtung House: Jungle
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 75:45  
1. Boogie Times Tribe The Dark Stranger [Q-Bass Remix] 4:46
2. DJ Crystl Warpdrive 4:50
3. Uncle 22 6 Million Ways To Die [DJ Hype Remix] 4:27
4. M-Beat Rumble 4:07
5. Engineers Without Fears Spiritual Aura 4:13
6. D'Cruze Watch Out 4:16
7. Gappa G & Hypa Hyper Information Centre [DJ Ron Remix] 4:34
8. DJ Dextrous & Rude Boy Keith Lovable 3:54
9. M-Beat Shuffle 5:08
10. Subnation Scottie 4:13
11. Jo R Type 5:17
12. Acro Superpod 5:08
13. DJ Taktix The Way [Vip Remix] 4:48
14. Desired State Beyond Bass 5:19
15. QBass Gun Connection 5:34
16. Roni Size & Die Music Box 5:11

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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