Dreams Of ... Volume 2 - Rock
CD, Bootleg, Limited Edition

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 71:24
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / nicht vorhanden
Musikrichtung Rock: Classic Rock, Hardrock, Melodic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 71:24  
1. Kenny Loggins Welcome To Heartlight 4:09
2. Melissa Etheridge Like The Way I Do 5:26
3. Don Henley Boys Of Summer 4:46
4. Midnight Oil Beds Are Burning
5. R.E.M. Losing My Religion 4:29
6. Jim Steinman Rock'n Roll Dreams 6:30
7. Mike & The Mechanics World Of Mouth 3:43
8. Vision Fields Lyin Eyes 4:50
9. Lynyrd Skynyrd Sweet Home Alabama 4:42
10. Pat Mears There Goes The Rainbow 5:29
11. Journey Wheel In The Sky 4:12
12. Icehouse Great Southern Land 5:29
13. The Outfield Going Back 4:55
14. Van Halen Jump 4:04
15. Jim Steinman Nowhere Fast 6:04
16. Drafi Deutscher Marmor Stein Und Eisen Bricht 2:36

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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