Drafi Deutscher Die Decca Jahre 1963-1968 Teil 3
LP, 1987

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1987
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Bear Family Records / LC 5197
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bear Family Records GmbH / BFX 1527 (3)
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Marble Breaks And Iron Bends
A 2. I Wanna Take You Home
A 3. Summertime
A 4. Bachelor Boy
A 5. Trouble
A 6. Amanda
A 7. Wake Up
A 8. Crying In The Morning
B 9. Bleib, Oh Bleib
B 10. Junge Leute Brauchen Liebe
B 11. Medley 1 Shake Hands/Roll Over Beethoven/What#d I Say/Good Golly Miss Molly/Memphis, Tennessee
B 12. Medley 2 What#s The Matter Baby/Mit Siebzehn/Komm Zu Mir/Zip A Dee Doo Daa
B 13. Medley 3 The Lion Sleeps Tonight/Teeny/Hippy Hippy Shake/Shakin All Over/Ready Teddy

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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