Downtown Rockin‘ At The Striptease Club 500
LP

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. B-Sharp / LP 666/8
Musikrichtung Blues: Chicago-Blues, Rhythm & Blues, Rock & Roll
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Lefty Dizz We‘Re Gonna Boogie
A 2. John Littlejohn Shake Your Money Maker
A 3. Richard Riggins Dust My Broom
A 4. Model T Slim Jackson Tennessee
A 5. Poor Bob Ain‘T Got A Lousy Dime
A 6. Alabama Watson Cost Time
A 7. Big Jack Reynolds I Had A Little Dog
B 8. Model T Slim Shake Your Boogie
B 9. Poor Bob The Sun Is Rising
B 10. Prez Kenneth I Am Looking For My Baby
B 11. Johnny Young Don‘T You Lie To Me
B 12. John Littlejohn Bloody Tears
B 13. Otis Spann You‘Re Gonna Miss Me When I‘M Gone
B 14. Luke 'long Gone' Miles Hello Josephine

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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