Doris Day What Every Girl Should Know
LP, 1960, Mono

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1960
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Philips / B 47002 L
Musikrichtung Pop: Easy Listening
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. What Every Girl Should Know
A 2. Mood Indigo
A 3. When You're Smiling
A 4. A Fellow Needs A Girl
A 5. My Kinda Love
A 6. What's The Use Of Wond'rin'
B 7. Something Wonderful
B 8. A Hundred Years From Today
B 9. You Can't Have Everything
B 10. Not Only Should You Love Him
B 11. What Does A Woman Do
B 12. The Everlasting Arms

Infos

Made in England on vinyl
Printed in Holland on back cover
Matrix / Runout: AA47002 1L . 1 // 420 VV
Matrix / Runout: AA47002 2L . 1 // 420 VV

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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