Don Fardon Indian Reservation
7", 1970

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1970
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Vogue Schallplatten / DV 11133
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
14 (9 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Indian Reservation C
B 2. Hudson Bay

Infos

Indian Reservation (The Lament of the Cherokee Indian) ist ein sozialkritischer Popsong, der im Jahre 1959 von John D. Loudermilk geschrieben wurde.
Als erste kommerzielle Coverversion kam die britische Produktion von Don Fardon auf den Markt. Unter dem Titel Indian Reservation / Dreaming Room wurde die von Miki Dalton produzierte Single als GNP Crescendo #405 im August 1968 zunächst in den USA veröffentlicht. Hier erreichte sie Rang 20 der Pop-Hitparade. Die britische Erstveröffentlichung im Oktober 1968 schlug fehl, und erst im Oktober 1970 wurde sie auf dem Plattenlabel Young Blood YB #1015 in Großbritannien erneut veröffentlicht, wo sie dann – mit der B-Seite Hudson Bay - bis auf den dritten Rang emporstieg. Weltweit erzielte sie einen Plattenumsatz von über 1 Million Exemplaren.

weiteres Plattenlabel Frontcover: Young Blood
Unterschiede zu Media/268069 mit ähnlichem Frontcover: andere B-Seite und abweichende Label-Angabe auf dem Frontcover

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.