DJ Scot Project U: The Feeling Mixes
Single-CD, Remix

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1995
Zeit 36:08
EAN-Nr. 4014235240335
Label/Labelcode overdose production / LC 4728
Plattenfirma/Katalog-Nr. Overdose Production / nicht vorhanden
Musikrichtung Elektronische Musik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:08  
1. U [De Zenk-Mix] 6:56
2. U [De Zenk Edit] 3:53
3. U [FVV-Mix] 7:43
4. U [V-Mix] 9:16
5. U [Ugly Kid Jay-Mix] 8:20

Infos

Jahr Tonträger-Veröffentlichung: unbekannt, keinerlei Angaben
Herstellungsland: laut SID Codes Österreich oder Deutschland
SID-Code Presswerk: IFPI 30**
SID-Code CD-Master: IFPI L171
Matrix-Nr.: 810.398.9.604.02
(C): keine Angabe
(P): keine Angabe

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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