DJ Kay Slay The Streetsweeper Vol. 1
CD, 2003

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 78:18
EAN-Nr. 696998704824
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Columbia Records / Sony Music Entertainment Inc. / CK 87048
Musikrichtung Rap/Hip Hop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 78:18  
1. Intro 3:26
2. I Never Like Ya 3:37
3. The Streetweeper 3:51
4. 50 Shot Ya 4:02
5. Get Shot The **** Up 3:34
6. Everybody Wanna Shine 3:16
7. Too Much For Me 4:05
8. Purple Haze 3:28
9. Freestyle 1:46
10. The Champions 4:01
11. Seven Deadly Sins 5:38
12. New Jack City 4:08
13. West Side Drivery 3:38
14. I'ma Smack This Mutha***** 2:50
15. Angel Voice 3:39
16. I Got U 3:43
17. Take A Look At My Live 5:01
18. Coast To Coast Gangstas 5:45
19. Nino Brown 4:05
20. Put That Thing Down 4:45

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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