Die Klingende Monatsschau September 1960
Promo-7", 1960, Mono

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1960
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. VEB Deutsche Schallplatten Berlin / Sp.U. 131 / Sp.U. 132
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-7"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Tanzorchester Des Berliner Rundfunks Mariguana Cha Cha I
A 2. Die Ping-Pongs Wenn Du Blumen Schenkst
A 3. Helga Brauer Jonathan
A 4. Helga Brauer Ein Pärchen Von Damals
A 5. Günter Geißler Ich Hab´ Die Gute Laune Im Gepäck
A 6. Günter Geißler Im Frühling Kam Pia
A 7. Irmgard Hase Träum Nicht Von Einem Prinzen
A 8. Irmgard Hase Immer Wenn Ich Dich Seh'
B 9. Günter Gollasch Orchester Cherrie Cha Cha I
B 10. Heidi Brühl Ich Liebe Den Mondschein
B 11. Peter Wieland Sunny Boy
B 12. Peter Wieland Du Bist Musik Für Mich
B 13. Rundfunk-Tanzorchester Leipzig Klarinetten Boogie I
B 14. Dieter Resch Dieters Ragtime I
B 15. Willy Berking Mixed Pixles I
B 16. Horst Fischer Haarlem Street I

Infos

Werbeplatte des VEB Deutsche Schallplatten Berlin W8 / AMIGA
Ausgabe September 1960


Alle Titel sind nur angespielt und werden mit verbindenden Worten präsentiert.
Zu jeder angespielten Single oder LP werden die Bestell-Nr. (Katalog-Nr.) aufgeführt.
Die Namen der Sprecher werden nicht genannt.

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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