Die Klingende Monatsschau 3/1965
Promo-7", 1965, Mono

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1965
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. VEB Deutsche Schallplatten Berlin / Sp.U. 285 / Sp.U. 286
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-7"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. The Beatles Sweet Georgia Brown
A 2. The Beatles Why
A 3. Die Amigos Einen Sommer Lang
A 4. Die Amigos Keine Tränen
A 5. Bärbel Wachholz Mama
A 6. Bärbel Wachholz Schön Wie Ein Mädchen
A 7. Ingo Graf Pech Für Mich
A 8. Ingo Graf Allein Wirst Du Das Glück Nicht Finden
B 9. Medium Terzett Hey, Bobba Needle
B 10. Medium Terzett Marie, Marie
B 11. Rundfunk-Tanzorchester Leipzig Palmen Am Meer I
B 12. Rundfunk-Tanzorchester Leipzig Ich Liebe Dich I
B 13. Willi Schwabe Die Musikalische Rumpelkammer 3.Folge
B 14. Günter Hörig Jazz Mit Günther Hörig I
B 15. Helga Brauer Helga Singt Für Dich Und Mich

Infos

Werbeplatte des VEB Deutsche Schallplatten Berlin W8 / AMIGA
Ausgabe März 1965


Alle Titel sind nur angespielt und werden mit verbindenden Worten präsentiert.
Zu jeder angespielten Single oder LP werden die Bestell-Nr. (Katalog-Nr.) aufgeführt.
Die Namen der Sprecher werden nicht genannt.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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