Die Große Star Parade 1964/3
LP, 1964, Mono

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1964
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor / 46 882
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Martin Lauer Sein Bestes Pferd
A 2. Thomas Fritsch Rosie
A 3. Wencke Myhre Ja, Ich Weiss, Wen Ich Will
A 4. Mal Sondock Das Mädchen Mit Dem Traurigen Blick
A 5. Günter Kallmann Chor Liebe, Die Nie Vergeht
A 6. Connie Francis Ich Wär' Gerne Verliebt
A 7. René Carol Tief In Deinen Augen
A 8. Heidi Bachert My Boy Lollipop
B 9. Peter Alexander Seide Und Samt
B 10. Medium Terzett Buffalo Bill
B 11. Peter Kraus Kisses In The Night
B 12. Yovanna Du, Du, Oh, Du My Darling
B 13. Die Tramps Weisse Taube Vom Red River Valley
B 14. Gus Backus 22 Beine Und Die Zwei Von Meiner Braut
B 15. Margot Eskens Mama
B 16. Will Brandes Hello, Dolly

Infos

Herstellungsland:
Label → Made in Germany
Backcover → Printed In Germany
Runout → Made in Germany

Herstellungsjahr:
Backcover → 9. 64
Runout → ℗ 1964

Identifikationsmerkmale:
Seite 1
Matrix (gestanzt): 46882 A 408018 A
Weiteres (gestanzt, Runout): J4 ◊K
Weiteres (gestanzt, Runout): 1
Weiteres (gestanzt, Runout): E

Seite 2
Matrix (gestanzt): 46882 B 408018 B
Weiteres (gestanzt, Runout): J4 ◊K
Weiteres (gestanzt, Runout): 2
Weiteres (gestanzt, Runout): C

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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