Die Große Ariola-Schlagerparade 3.Folge
10", 1963

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1963
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ariola / 33 096
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
10"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Carmela Corren Rosen Haben Dornen
A 2. The Starlings Hey, Paula
A 3. Charly Cotton & Seine Twist-Makers Wilhelm Tell Twist
A 4. Mario Conradi Valentina
A 5. Nora Nova Immer, Immer Auf Die Alte Tour
A 6. Alberto Cortez Ein Traum Wird Wahr
A 7. Renate & Werner Leismann Goldene Sonne Von Mexico
A 8. Milva Im Boot Der Liebe
A 9. Jo Roland Das Ist Prima
A 10. Zarah Leander Good Bye, Sonny Boy
A 11. Gerdi Berg & Die Rivieras Mitsou
A 12. Peter Hinnen Dann Nehm' Ich Mein Lasso
B 13. Peter Hinnen Im Tal Der Blauen Berge
B 14. Klaus Und Wolfram Texas Ist Schön
B 15. Anita Traversi El Amor (Das Ist Die Liebe In Mexico)
B 16. Jimmy Makulis Gold Im Sonnenschein
B 17. Charly Cotton & Seine Twist-Makers Hully Gully Holiday
B 18. Jan & Kjeld Piccolina
B 19. Lil Malmkwist Okay - Ich Sage Nicht Nee
B 20. Gunnar Wiklund Blue River
B 21. Billy Sanders Der Kasten Muß Raus
B 22. Das Trio Schmid Rio Negro Melodie
B 23. Nana Gualdi Der Mann, Der Dein Schicksal Ist
B 24. Wolfgang Sauer Lach Doch, Wenn's Zum Weinen Nicht Ganz Reicht

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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