Die Grosse Star- Und Schlagerparade 1968/2
LP, 1968

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1968
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca / SLK 16 557-P
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. France Gall Der Computer Nr. 3
A 2. Drafi Deutscher Rock'n'roll Lady
A 3. Manuela Mademoiselle Angelique
A 4. Oliver Hardt Nur Die Liebe Ist Gold
A 5. Paola Er Kam Mit Einem Roten Rosenstrauß
A 6. After Tea We Will Be There After Tea
A 7. The Tattoos La La, La
A 8. Bill Haley And His Comets Rock Around The Clock
B 9. Peggy March Das Ist Musik Für Mich
B 10. Ronny Hohe Tannen
B 11. Manuela Herzklopfen
B 12. Horst Fischer Delilah
B 13. Tonia Karussell
B 14. Robert Knight My Rainbow Valley
B 15. Inga Rumpf Schade Um Die Tränen
B 16. Buddy Holly Rave On

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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