Die Grosse Star- & Schlagerparade 1970 / 1
LP, 1970

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1970
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca / TELDEC »Telefunken-Decca« Schallplatten GmbH / SLK 16631-P
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Manuela Wenn Du Liebst
2. Kurt Stadel Wo Bist Du Geblieben
3. Paola So Ist Das Leben
4. Ronny Mußt Nicht Weinen Um Mich
5. Marty Der Mondschein Schien Schon Schön
6. Peter Maffay Jeder Junge Braucht Ein Mädchen
7. Tanja Berg Na Na Hey Hey Goodbye
8. Kurt Stadel Schenk Mir Deine Liebe
9. Manuela Jingle, Jangle
10. Peter Maffay Du
11. France Gall Ich Liebe Dich - So Wie Du Bist
12. Bobby Marshall Ich Mache Keine Komplimente
13. Michelangelo Wie Ein Feuerwerk
14. Peggy March Happy-End Im Hofbräuhaus

Infos

Keine Spielzeitenangaben.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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