Die Fidelen Inntaler + Franz Winkler-Quartett Feierabend Auf Der Alm
Split-10"

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca / LF 1111
Musikrichtung Volksmusik/Folklore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
10"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Die Fidelen Inntaler Mein Tirolerland I
A 2. Franz Winkler-Quartett Melodien Aus Tirol I
A 3. Die Fidelen Inntaler Mei Bua I
A 4. Franz Winkler-Quartett Echo Im Wald I
B 5. Die Fidelen Inntaler Heut Geht's Auf I
B 6. Franz Winkler-Quartett Städtchen Am See I
B 7. Die Fidelen Inntaler Almrosen-Walzer I
B 8. Franz Winkler-Quartett Mein Schönes Heimatland I

Infos

Matrix / Runout (Label Side A): DRL 1471
Matrix / Runout (Label Side B): DRL 1472

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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