Die Deutsche Schlagerparade
LP, 1985

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1985
Zeit 57:25
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. S*R International / 41 689 1
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 57:25  
A 1. Mireille Mathieu & Peter Alexander Good-Bye My Love 3:50
A 2. Andy Borg Lang' Schon Ging Die Sonne Unter 2:50
A 3. Denise Genug Ist Genug 3:40
A 4. Karel Gott Sag' Mir Zum Abschied Was Liebes 3:47
A 5. Silvia Alle Macht Den Träumen 3:26
A 6. Howard Carpendale ... Nur Eine Frage Der Zeit 3:09
A 7. Daliah Lavi Ich Wollt' Nur Einmal Mit Dir Reden 4:17
A 8. G.G. Anderson Santa Lucia-Versunken Im Meer 3:53
B 9. Nino de Angelo Wir Sind Giganten 4:05
B 10. Dalida Nein, Zärtlich Bist Du Nicht (Sie Zu Ihm) 3:26
B 11. Andreas Martin Meine Lange Reise Zu Dir 3:46
B 12. Caterina Valente Das Bittersüße Glück 4:11
B 13. Felix De Luxe Taxi Nach Paris 3:11
B 14. Nicki Weil I Immer No An Engerl Glaub' 3:51
B 15. Heinz Schenk Gib Dem Glück Eine Chance 3:25
B 16. Tom Astor Hallo, Guten Morgen Deutschland 2:38

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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