Die 100 Größten Schallplattenaufnahmen 23/24 - Berühmte Orchesterstücke II
2-LP, Limited Edition, Remastered, Special Edition, Rotes Vinyl

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 80:07
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Franklin Records / 23/24
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:26  
1. Hector Berlioz Königliche Jagd Und Sturm 9:55
2. Modest Petrowitsch Mussorgski Eine Nacht Auf Dem Kahlen Berge 9:21
3. Alexander Porfirjewitsch Borodin Ouvertüre Und Polowetzer Tänze 25:10
LP 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:41  
1. Jacques Offenbach Gaite Parisienne 22:43
2. Maurice Ravel La Valse 12:58

Infos

Track 1 - Sir Thomas Beecham & Royal Philharmonic Orchestra (1957)
Track 2 - Leopold Stokowski & London Symphony Orchestra (1974)
Track 3 - Sir Georg Solti & Berliner Philharmoniker (1973)
Track 4 - Arthur Fiedler & Boston Pop Orchestra
Track 5 - Pierre Boulez & New York Philharmonia (1974)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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