Devourment 1.3.8.
CD, 2004, Compilation, Re-Release

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit 49:52
EAN-Nr. 8712666013820
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Displeased Records / D-00138
Musikrichtung Metal: Death Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
36 (9 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:52  
1. Babykiller 4:29
2. Shroud Of Encryption 2:58
3. Festering Vomitous Mass 2:35
4. Choking On Bile 4:16
5. Festering Vomitous Mass 2:52
6. Postmortal Coprophagia 6:16
7. Choking On Bile 4:18
8. Molesting The Decapitated 4:43
9. Self Disembowelment 4:34
10. Fucked To Death 5:30
11. Devour The Damned 4:23
12. Shroud Of Encryption 2:58

Infos

Track 1 ist ein unveröffentlichter Song von 2000.
Die Tracks 2-4 sind vom "Impaled Demo" (1997).
Die Tracks 5-12 sind vom "Molesting The Decapitated" Album.

1.3.8. wurde 2000 von TXDM Records/Corpsegristle Records mit einem schlichten Cover (schwarzer Hintergrund, rotes Devourment Logo) herausgebracht.
2004 wurde die Platte in den USA von Unmatched Brutality Re-Released (Cover: rotes Devourment Logo, "Monster" vom Impaled Demo).
Ausserdem wurde diese Version 2004 für Europa veröffentlicht.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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