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Herstellungsland | Deutschland |
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Veröffentlichungs-Jahr | unbekannt |
Zeit | k.A. |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | nicht vorhanden |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | Polydor International GmbH / Deutsche Grammophon / 2813 006 |
Musikrichtung | Klassik: Konzert |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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0 (1 privat) | 0 | 0 |
Promo-LP | ||||
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Track | Künstler/Band | Titel | Zeit | Besonderheit |
A 1. | Wolfgang Amadeus Mozart | Ouvertüre Zu "Cosi Fan Tutte" Orchester Der Staatsoper Berlin. Dirigent Bruno Walter, 1924 | ||
A 2. | Wolfgang Amadeus Mozart | Ouvertüre Zu "Idomeneo" Orchester Der Staatsoper Berlin. Dirigent Bruno Walter, 1924 | ||
A 3. | Felix Mendelssohn Bartholdy | Aus "Ein Sommernachtstraum": Scherzo, Nocturne, Hochzeitsmarsch, Berliner Philharmoniker, Erich Kleiber, 1928 | ||
B 4. | Ludwig van Beethoven | Ouvertüre Zu "Egmont" Op.84, Berliner Philharmoniker, Wilhelm Furtwängler, 1964 | ||
B 5. | Richard Strauss | "Don Juan" Op.20, Orchester Der Staatsoper Berlin, Richard Strauss, 1927 |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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