Den Freunden Unseres Hauses Einen Musikalischen Gruß Zum Jahreswechsel 1964/65
LP, 1964, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1964
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Deutsche Grammophon Gesellschaft / 004 279
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Ludwig van Beethoven Egmont Ouvertüre I
A 2. Anton Bruckner Symphonie Nr. 9 D-Moll, 1. Satz I
A 3. Franz Schubert Symphonie Nr. 7 (9) C-Dur Op. Posth., 4. Satz I
A 4. Joseph Haydn Symphonie Nr. 88 G-Dur, 4. Satz I
B 5. Robert Schumann Symphonie Nr. 4 D-Moll Op. 120, 2. Satz I
B 6. Ludwig van Beethoven Violinkonzert D-Dur Op. 61, 1. Satz I
B 7. Robert Schumann Symphonie Nr. 4 D-Moll Op. 120, 4. Satz I

Infos

Berliner Philharmoniker, Wilhelm Furtwängler

Wolfgang Schneiderhan - Violine


Werbegeschenk der DGG

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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