Death SS Evil Metal
7", 1983, Fehlpressung

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 1983
Zeit 13:26
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Electric Eye / ME 001
Musikrichtung Metal: Doom Metal, Heavy Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 2 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 13:26  
1. Chains Of Death 6:19
2. Inquisitor 3:42
3. Schizophrenic 3:25

Infos

Dies ist die sehr rare Erstauflage der ersten EP von Death SS. Durch eine Beschädigung des Master-Tapes wurden die letzten beiden Tracks in Mitleidenschaft gezogen und so genannte Drop-Outs waren die Folge davon. Diese EP wurde daher nicht einmal für den Verkauf zugelassen und bis auf ca. 12 Stück wurden alle Exemplare vernichtet.
Es kursiert auch ein Bootleg von der EP, allerdings kann man dieses relativ leicht als unlizensierte Veröffentlichung entlarven, da der Innenring bei der originalen EP rot ist, bei dem Bootleg hingegen schwarz.

Lineup:

Paul Chain: Lead Guitar
Thomas Hand Chaste: Drums
Sanctis Ghoram: Lead Vocals
Claud Galley: Bass

Guest: Gilas (Backing vocals on "Inquisitor").

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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