Dead Can Dance Aion
CD, 2000, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Orig. Release 1990
Zeit 36:06
EAN-Nr. 5014436000720
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. 4AD / CAD 0007 CD
Musikrichtung Dark Wave/Gothic: Ambient, Neoklassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:06  
1. The Arrival And The Reunion 1:38
2. Saltarello 2:34 I
3. Mephisto 0:54
4. The Song Of The Sibyl 3:45
5. Fortune Presents Gifts Not According To The Book 6:03
6. As The Bell Rings The Maypole Spins 5:16
7. The End Of Words 2:06
8. Black Sun 4:56
9. Wilderness 1:24
10. The Promised Womb 3:22
11. The Garden Of Zephirus 1:20
12. Radharc 2:48

Infos

John Bonnar: Keyboards on "Fortune Presents Gifts Not According to the Book", co-arrangements on "Saltarello" and "Fortune Presents Gifts Not According to the Book"
David Navarro Sust: Vocals on "The Arrival and the Reunion" and "The End of Words"
Robert Perry: Bagpipes on "As the Bell Rings the Maypole Spins"
Andrew Robinson: Bass Viol on "The Promised Womb"
Lucy Robinson: Tenor Viol on "The Promised Womb"
Anne Robinson: Bass Viol on "The Promised Womb"
Honor Carmody: Tenor Viol on "The Promised Womb"
All other instruments and voices performed by Brendan Perry and Lisa Gerrard

Produced by Dead Can Dance
Recorded and produced in Ireland, except "" and "" recorded and produced at Woodbine Studios, Leamington Spa

Cover design by Brendan Perry
Detail from "The Garden of Delights", a painting by Hieronymus Bosch (courtesy of The Prado Museum, Madrid)


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SID-Code CD-Master : IFPI LB50
SID-Code Presswerk : IFPI 07*
Name Presswerk: Sonopress
Matrix: 50447387/CAD0007CD 21
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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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