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Herstellungsland | Italien |
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Veröffentlichungs-Jahr | 1989 |
Zeit | 37:22 |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | nicht vorhanden |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | Living Legend Records / LLRCD 050 |
Musikrichtung | Rock |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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2 (2 privat) | 0 | 0 |
CD | |||
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Track | Titel | Zeit | Besonderheit |
Gesamtzeit | 37:22 | ||
1. | Let Me Sleep Beside You (1969 BBC) | 3:12 | |
2. | Unwashed And Somewhat Slightly Dazed (1969 BBC) | 3:58 | |
3. | Janine (1969 BBC) | 2:49 | |
4. | Width Of A Circle (1970 BBC) | 5:30 | |
5. | Wild Eyed Boy From Freecloud (1970 BBC) | 4:38 | |
6. | Amsterdam (1970 BBC) | 2:45 | |
7. | God Knows I`m Good (1970 BBC) | 3:00 | |
8. | Bowie Credits Bootleggers On BBC (1970 BBC) | 0:47 | |
9. | Waiting For The Man (1970 BBC) | 5:38 | |
10. | Waiting For The Man (1972 BBC) | 5:05 |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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