Das Waren Die 60er - Folge 1
CD

Herstellungsland Schweiz
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 61:49
EAN-Nr. 9002986540571
Label/Labelcode MCP / LC 6369
Plattenfirma/Katalog-Nr. MCP-Records / CD 154.057
Musikrichtung Rock: Beat, Classic Rock, Pop-Rock, Rock'n'Roll
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 61:49  
1. The Equals Medley: Softly, Softly / Baby Come Back 4:30
2. Christie Yellow River 2:45
3. The Tremeloes Silence Is Golden 3:10
4. Mungo Jerry In The Summertime 3:25
5. Gerry And The Pacemakers Ferry Across The Mercey 2:21
6. The Fortunes Medley: Here It Comes Again / Freedom Come, Freedom Go / You've Got Your Troubles (I've Got Mine) 6:19
7. The New Seekers Beg Steal Or Borrow 2:43
8. The Rubettes Medley: Sugar Baby Love / Juke Box Jive / I Can Do It 5:06
9. Desmond Dekker Medley: Israelites / You Can Get It If Your Really Want 5:06
10. The Troggs Medley: Wild Thing / With A Girl Like You 4:24
11. The Love Affair Everlasting Love 3:16
12. Mike Pender's Searchers Medley: Sweets For My Sweet / Needles And Pins / Love Potion Number Nine 6:33
13. The Swinging Blue Jeans Medley: Hippy Hippy Shake / Good Golly Miss Molly 4:24
14. Dave Dee, Dozy, Beaky, Mick & Tich Legend Of Xanado 3:51
15. The Marmalade Reflections Of My Live 3:56

Infos

Frontcover: 1-seitig bedruckt
Jahr Tonträger-Veröffentlichung: unbekannt, keinerlei Angaben
Herstellungsland: laut Presswerk
Keine SID Codes vorhanden.
Matrize: MULTI MEDIA MASTERS SWITZERLAND ITO Ltd. :MCP 158.674
(C): keine Angabe
(P): keine Angabe

Bilder:
1: Frontcover
2: CD
3: CD Matrix
4: Backcover

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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