Max Raabe & Palast Orchester Kleines Fräulein, Einen Augenblick - Folge 2
LP, 1990

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1990
Zeit 39:44
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Monopol-Schallplatten / LC 0665
Plattenfirma/Katalog-Nr. Monopol Records / M 2080
Musikrichtung Klassik: Salonmusik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 39:44  
A 1. Kleines Fräulein, Einen Augenblick 3:27
A 2. Was Will Der Mann Da Auf Der Veranda? 2:21
A 3. Ich Laß Mir Meinen Körper Schwarz Bepinseln 2:32
A 4. Eva 3:17
A 5. Tausendmal War Ich Im Traum Bei Dir 3:09
A 6. Unter Einem Regenschirm Am Abend 3:24
A 7. An Einem Tag Im Frühling 2:47
B 8. Die Ganze Welt Ist Himmelblau 2:25
B 9. Eine Nacht In Monte Carlo 2:53
B 10. Was Bin Ich Ohne Dich 2:44
B 11. Was Macht Der Maier Auf Dem Himalaya 2:41
B 12. Liebling, Wie Ist Dein Name, Die Adresse Und Dein Telefon 2:43
B 13. Wenn Die Sonne Hinter Den Dächern Versinkt 2:32
B 14. Wenn Ein Junger Mann Kommt 2:49

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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