Das Leserwunschkonzert (3)
CD, 1993

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit 58:52
EAN-Nr. 4007182911342
Label/Labelcode ARIOLA EXPRESS / LC 8637
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola Miller GmbH / 291 134
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 58:52  
1. Die Flippers Herzen Brauchen Zärtlichkeit 3:30
2. Ireen Sheer Heut' Abend Hab' Ich Kopfweh 3:48
3. Stefan Waggershausen Hallo Engel 5:07
4. Wind Laß Die Sonne In Mein Herz 3:03
5. Kristina Bach Erst Ein Cappuccino 3:17
6. Udo Jürgens Mit 66 Jahren 3:38
7. Rainhard Fendrich Macho Macho 4:12
8. Roland Kaiser Midnight Lady [Dt. Version] 4:08 C
9. Andrea Jürgens Mama Lorraine 3:41
10. Bernd Clüver Der Kleine Prinz 3:46
11. Klaus Densow Ein Ticket Für Zwei 3:22
12. Nicole Ein Bißchen Frieden 3:00
13. Hanne Haller Weil Du Ein Zärtlicher Mann Bist 3:41
14. Katja Ebstein Abschied Ist Ein Bißchen Wie Sterben 4:06
15. Peter Alexander Hier Ist Ein Mensch 3:15
16. Lena Valaitis Ein Schöner Tag (Amazing Grace) 3:18 C

Infos

Aufdruck CD: Made in Germany
Zeitangaben: CD und Booklet

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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