Das Klingende Schlageralbum 1969
LP, 1969

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1969
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. S*R International / 92185
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
10 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Udo Jürgens Es Wird Nacht, Senorita
A 2. Peggy March Hey
A 3. Heintje Ich Sing Ein Lied Für Dich
A 4. Ronny Er War Nur Ein Armer Zigeuner
A 5. Manuela Helicopter U. S. Navy 66
A 6. The Mothers Apple Pie Bad Moon Rising C
B 7. Siw Malmkvist Primaballerina
B 8. The Marmalade Ob-La-Di, Ob-La-Da C
B 9. Peter Alexander Liebesleid
B 10. Paola Stille Wasser, Die Sind Tief
B 11. Leslie Arden & Boris St. Paul Je T'Aime.. Moi Non Plus C
B 12. France Gall Ein Bißchen Goethe, Ein Bißchen Bonaparte
B 13. Wilma Heintje, Baue Ein Schloss Für Mich
B 14. Michael Holm Mendocino
B 15. Kirsti Ein Student Aus Uppsala
B 16. The Tremeloes My Little Lady

Infos

Track 6 im Original von Creedence Clearwater Revival
Track 8 im Originat von The Beatles
Track 11 im Original von Jane Birkin & Serge Gainsbourg

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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