Das Große Weihnachts Wunschkonzert
LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Music For Pleasure / MFP 5656
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Weihnachtslieder
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Heino & Die Westfälischen Nachtigallen Einsam Unter Weißen Zweigen
A 2. Bielefelder Kinderchor Alle Jahre Wieder
A 3. Helmut Zacharias & Sein Orchester Tochter Zion
A 4. Rex Gildo Viele Bunte Päckchen
A 5. Heino & Die Westfälischen Nachtigallen Wenn Es Wieder Schneit
A 6. Kenneth Spencer & Der Bielefelder Kinderchor White Christmas
B 7. Wiener Sängerknaben Stille Nacht, Heilige Nacht
B 8. Anneliese Rothenberger & Der Tölzer Knabenchor Morgen Kinder Wird's Was Geben
B 9. Tölzer Knabenchor O Du Fröhliche
B 10. Hermann Prey & Der Tölzer Knabenchor Leise Rieselt Der Schnee
B 11. Rudolf Schock & Der Bielefelder Kinderchor Ave Maria
B 12. Wiener Sängerknaben Still, Still Weil's Kindlein Schlafen Will

Infos

Matrix / Runout (Side A - Runout, stamped): SMFP 5656 A-1
Matrix / Runout (Side B - Runout, stamped): SMFP 5656 B-1

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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