Dark At Dawn First Beams Of Light
CD, 2002, Compilation

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 44:03
EAN-Nr. 4042133010279
Label/Labelcode Iron Glory Records / LC 10248
Plattenfirma/Katalog-Nr. Iron Glory Records / IG 1027
Musikrichtung Metal: Heavy Metal, Power Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
55 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:03  
1. Fallen Angel... Eternal Sleep 4:29
2. Illusions 3:19
3. Black Dream 4:18
4. Perish For Beauty 4:33
5. The Awakening 6:30
6. Deliver Us From Evil 4:53 C
7. As Daylight Fades 2:46 I
8. In Fire's Light 3:29
9. Last Embrace 4:16
10. Dragon Tears - Part II 5:30

Infos

- Track 6 ist ein Cover von "Warlord"
- Tracks 2, 4 und 5 stammen vom Demo "The Awakening" (1993)
- Tracks 1, 3 und 7-10 stammen vom Demo "As Daylight Fades..." (1994)

[Herstellungsland: SID-Code]
[SID-Code CD-Master: IFPI L598 (außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 1A** (innen)]
[Presswerk: SNA]
[Matrix: 1 / ADVANT 22073 08060212]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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