Dance Mixes Vol. 1 - 12 Original 12 Inch Versions
LP, 1984, Graues Vinyl, Marbled Vinyl

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1984
Zeit 68:52
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode TELDEC / LC 3706
Plattenfirma/Katalog-Nr. TELDEC / 6.25920 AO
Musikrichtung Pop: Disco, Synth Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 68:52  
A 1. 84 Ahead Get On Up 3:19
A 2. Taco Superphysical Resurrection 4:37
A 3. Life, Love, Liberty Young Boy 5:26
A 4. Eartha Kitt Where Is My Man 6:14
A 5. Fun Fun Color My Love [Bonus Beats] 2:33
A 6. Fun Fun Color My Love 6:33
A 7. Boogiemen Line Up (Dance Into Something Good) 6:33
B 8. Grandmaster Melle Mel & The Furious Five With Mr. Ness & Cowboy Beat Street 6:25
B 9. Patto Black & White 3:43
B 10. CD III Get Tough 7:10
B 11. Sharon Redd Somebody Save The Night 5:37
B 12. Falco Junge Römer 5:28
A 13. Pink Project Stand By Every Breath 5:14

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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