D.I. Flashback Favorites
LP, 2020

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2020
Zeit k.A.
EAN-Nr. 889466180910
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Cleopatra Records / CLO 1809
Musikrichtung Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Highway Star C
A 2. The Chain C
A 3. For What It's Worth C
A 4. I Think I Love You C
A 5. Don't You Forget About Me C
A 6. Never Let Me Down Again C
B 7. Hot Child In The City C
B 8. American Woman C
B 9. Joy To The World C
B 10. Heart Of Gold C
B 11. Girl U Want C
B 12. Rock And Roll All Nite C
B 13. Don't Change C

Infos

01. Highway Star (Deep Purple Cover)
02. The Chain (Fleetwood Mac Cover)
03. For What It's Worth (Buffalo Springfield Cover)
04. I Think I Love You (The Partridge Family Cover)
05. Don't You (Forget About Me) (Simple Minds Cover)
06. Never Let Me Down Again (Depeche Mode Cover)
07. Hot Child In The City (Nick Gilder Cover)
08. American Woman (The Guess Who Cover)
09. Joy To The World (Three Dog Night Cover)
10. Heart Of Gold (Neil Young Cover)
11. Girl U Want (Devo Cover)
12. Rock And Roll All Nite (KISS Cover)
13. Don't Change (INXS Cover)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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