Curtis Mayfield Super Fly
2-CD, 1998, Pappschuber, Re-Release, Remastered, Special Edition

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Orig. Release 1972
Zeit 77:55
EAN-Nr. 4017692336320
Label/Labelcode CHARLY / LC 8477
Plattenfirma/Katalog-Nr. Charly Schallplatten GmbH / CDNEW 130-2
Musikrichtung Soundtrack
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:56  
1. Little Child Runnin' Wild 5:26
2. Pusherman 5:05
3. Freddie's Dead 5:29
4. Junkie Chase 1:40 I
5. Give Me Your Love (Love Song) 4:19
6. Eddie You Should Know Better 2:19
7. No Thing On Me (Cocaine Song) 4:57
8. Think 3:47 I
9. Superfly 3:54
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:59  
1. Ghetto Child [Demo Version Of "Little Child Runnin' Wild"] 3:19
2. Pusherman [Alternate Mix With Horns 6:10
3. Freddie's Dead [Instrumental Version] 4:48 I
4. Chunkie Chase [Full Length Version] 4:17 I
5. Militant March [From The Film Score] 0:54 I
6. Eddie You Should Know Better [Instrumental Version] 2:16 I
7. No Thing On Me (Cocaine Song) [Instrumental Version] 4:37 I
8. Superfly [Single Mix] 3:10
9. Freddie's Dead [Single Mix] 3:19
10. Radio Spot # 1 0:27
11. The Underground [Demo] 3:12
12. Check Out Your Mind [Instrumental Studio Jam] 4:06 I
13. Radio Spot #2 0:24

Infos

Matrizen-Angaben CD1: CDNEW 130 CD 1 MPO 01 @@ 9 [variabel: 01]
Matrizen-Angaben CD2: CDNEW 130 CD 2 MPO 01 @@ 9 [variabel: 01]
SID-Code CD-Master CD1 + CD2: IFPI L032 (außen)
SID-Code Presswerk CD1 + CD2: IFPI 12** (innen)
Presswerk: MPO France
CD-Label + Backcover: "Country of origin Germany. - Made in the E.U."
Tracklängen: Software - Window Madia Player
Booklet: 8 Seiten, geheftet, mit Liner Notes von Greg Tate, NYC, May 1998

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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