Crosby, Stills, Nash & Young Looking Forward
2-LP, 1999, Limited Edition

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 52:54
EAN-Nr. 093624743613
Label/Labelcode Reprise Records / LC 00322
Plattenfirma/Katalog-Nr. Reprise Records / 9362-47436-1
Musikrichtung Rock: Folk Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
7 (2 privat) 2 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 26:22  
A 1. Faith In Me 4:18
A 2. Looking Forward 3:06
A 3. Stand And Be Counted 4:50
B 4. Heartland 4:25
B 5. Seen Enough 5:11
B 6. Slowpoke 4:32
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 26:32  
A 1. Dream For Him 4:59
A 2. No Tears Left 5:04
A 3. Out Of Control 4:07
B 4. Someday Soon 3:42
B 5. Queen Of Them All 4:20
B 6. Sanibel 4:20

Infos

Herstellungsland:
[Back Cover] Made in Germany

Herstellungsland:
[Label] Keine Angaben

Herstellungsland:
[Matrix] Keine Angaben

LC 00322
+ OIS with Lyricks

David Crosby - Vocals / Guitar
Stephan Stills - Vocals / Bass / Guitar / Organ / Tymbales / Baata / Maracas / Percussion
Graham Nash - Vocals / Guitar
Neil Young - Vocals / Guitar / Harmonica
Louis Conte - Congas / Jombe-Bass / Bataa / Percussion
Alex Acuna - Tymbales
Joe Lala - Congas
Joe Vitale - Drums / Bataa /
Jim Keltner - Drums
Donald "Duck" Dunn - Bass
Mike Finnigan - Organ
Spooner Oldham - Organ / Keyboard
Ben Keith - Pedal-Steel-Guitar / Dobro
Gerald Johnson - Bass
James Raymond - Piano
Lenny Castro - Percussion
Hutch Hutchinson - Bass
Bob Glaub - Bass
Denny Sarokin - Guitar
Snuffy Garrett - Guitar
Craig Doerge - Keyboard
Vince Charles - Percussion

Bild 01 Front Cover
Bild 02 Label Seite 1
Bild 03 Label Seite 2
Bild 04 Label Seite 3
Bild 05 Label Seite 4

Letzte Aktualisierung 27.09.2015

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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