Crimson Glory Astronomica
2-CD, 2006, Limited Edition, Nummeriert, Re-Release, Remastered, Digipak

Herstellungsland Polen
Veröffentlichungs-Jahr 2006
Orig. Release 1999
Zeit 116:56
EAN-Nr. 5907785028838
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Metal Mind Productions / MASS CD DG 0998
Musikrichtung Metal: Progressive Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
10 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 69:38  
1. March To Glory 3:29 I
2. War Of The Worlds 4:08
3. New World Machine 4:14
4. Astronomica 4:54
5. Edge Of Forever 5:47
6. Touch The Sun 5:55
7. Lucifer's Hammer 4:25
8. The Other Side Of Midnight 4:29
9. Cyber-Christ 5:14
10. Cydonia 27:03
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 47:18  
1. War Of The Worlds [Remake] 5:02
2. Astronomica [Demo Version] 4:55
3. Touch The Sun [Demo Version] 5:46
4. Dragon Lady 7:30 L
5. Eternal World 4:10 L
6. Painted Skies 7:08 L
7. Queen Of The Masquerade 6:19 L
8. Lost Reflection 6:28 L

Infos

Limitiert auf 2000 Einheiten.

Kat.Nr. auf den CDs:

CD 1: MMP CD DG 0998/1
CD 2: MMP CD DG 0998/2

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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