Cream Strange Brew - The Very Best Of Cream
CD, Best-Of, Re-Release

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1983
Zeit 43:52
EAN-Nr. 042281163920
Label/Labelcode polydor / LC 0309
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor Ltd. (London) / 811 639-2
Musikrichtung Rock: Blues Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:52  
1. Badge 2:46
2. Sunshine Of Your Love 4:12
3. Crossroads 4:16
4. White Room 5:00
5. Born Under A Bad Sign 3:11
6. Swlabr 2:34
7. Strange Brew 2:48
8. Anyone For Tennis? (The Savage Seven Theme) 2:39
9. I Feel Free 2:54
10. Politician 4:14
11. Tales Of Brave Ulysees 2:49
12. Spoonful 6:29

Infos

Identifikation:
[LC 0309]
[Label: Polydor]
[Innenring: 811 639-2 01 *, kein Barcode]
[SID-Code CD-Master / Presswerk: k. A.]
[Katalog-Nr. / Matrize (CD-Aufdruck): 811 369-2]
[Rechtegesellschaft: GEMA]
[Release / Copyright: ℗ 1983 The Robert Stigwood Group/Polydor International GmbH | © 1983 Polydor Ltd. London]
[Herstellungsland: SID-Code Presswerk + CD-Aufdruck]
[Hersteller: Philips DuPont Optical (PDO France)]
[SPARS-Code: AAD]
[Tracklängen: Software]
[Booklet: 4-seitig, gefaltet, Liner-Fotos (s/w, kolloriert, unterschiedliche Formate), Zeitungsausschnitte, Trackliste (Songtitel, Songwriter, Quellen, keine Laufzeiten), Infos zur Produktion, Katalog-Nr.]
[ANMERKUNG: Das Herstellungsjahr dieser CD ist unbekannt. Da PDO von 1985 bis 1991 existierte, kann man davon ausgehen, dass die CD in diesem Zeitraum produziert wurde]

Musician:
Jack Bruce: vocals, bass, harmonica
Eric Clapton: guitar, vocals
Ginger Baker: drums

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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