Cornamusa World Of Pipe Rock And Irish Dance Part One
CD, 2015

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit 47:54
EAN-Nr. 4015307226028
Label/Labelcode Sixstein / LC 13437
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sixstein Records / 307.2260.2
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Irish/Scottish/British Folk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 47:54  
1. Heartland 3:59 C
2. Toss Of Feathers 2:51 C
3. Lord Of The Dance (A Capella) 0:33 C
4. Lord Of The Dance 4:47 I C
5. Amazing Grace 4:35 C
6. Dance Little Sister 3:26
7. La Cheile 3:19 I C
8. The Piper 4:18
9. Life Is A Game 3:52
10. Triumpf 1:40 C
11. Last Of The Mohicans 4:10 C
12. She 4:49
13. Dreams 4:20
14. Glass Of Beer 1:15 C

Infos

Spielzeiten lt. Softwareplayer, teilw. Unterschiede zur gedruckten Spielzeit
Spielzeit auf Backcover bei Titel 14 ist falsch angegeben, richtig 00:01:15, falsch 01:23:00.
Bezeichnung für Tr. 14 auf Backcover & CD: Glass Of Beer, im Booklet Doon Reel / Glass Of Beer
IFPI: 3J07
Aufdruck Matrix:
BSC MUSIC 307.2260.2 P+O-A 635328-A1

Cornamusa:
Torsten Bähring: Voc, Bagpipe, Key
Peter Scheler: Voc, Acc Git, Bagpie, Key
Ace Griffin: Voc, Git
Tommy Hohmann: Voc, Key, Accordeon
Paul Kühn: Geige
Konrad Antes: Voc, Bass
Fabian Frank: Voc, Drums

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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