Colors Of The Rainbow Ocean Of Dreams
Promo-Single-CD, 1995

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit 27:08
EAN-Nr. 743213527925
Label/Labelcode Ariola / LC 0116
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola Austria GmbH / 74321 352792
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 27:08  
1. Ocean Of Dreams [Original Soundtrack] 4:20
2. Ocean Of Dreams [Different Nation Radio Mix] 3:50
3. Dark Oriental Eyes [International Love Mix] 5:06
4. Ocean Of Dreams [Continental Club Mix] 6:06
5. Ocean Of Dreams [White Hole Mix] 7:46

Infos

lead vocals: Omar Razak
backings: Sissy Thun-Hohenstein
guitars: Wolfgang Kilian
saxophone: Martin Fuss
keyboards: Werner Schmeisser, Klaus Biedermann
percussion: Bruno "Dirnbacher" & Markus "Chainsaw"

Musik zur ITAS-Werbung ("Original ITAS Soundtrack")

[Matrizen-Angaben: A0100184540-0101 13 A1 Barcode DADC Austria (Logo)]
[SID-Code CD-Master: IFPI L553 (außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 94** (innen)]
[Presswerk: DADC Austria]
[Tracklängen: Software]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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