Club Beats - The Best Of Series 1
2-Promo-CD, 1998

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 131:14
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. CD Pool / CBBO01
Musikrichtung Elektronische Musik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-CD 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 64:21  
1. Todd Terry Jumpin' [Rhythm Masters Mix] 6:23
2. Kim English Nightlife [J.T Vanelli Dubby Mix] 8:37
3. DJ Quicksilver Bellissima [Club Mix] 6:56
4. Tall Paul Rock Da House 7:27
5. Gala Freed From Desire 6:41
6. Huff & Puff Help Me Make It [Rollo & Sister Bliss Mix] 8:58 C
7. Diddy Give Me Love [Tony De Vit Mix] 8:47
8. Tina Moore Never Gonna Let You Go 4:12
9. Nu-Birth Anytime [Nu Birth Vocal Mix] 6:20
Promo-CD 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 66:53  
1. Roy Davis Jr. Feat. Peven Everett Gabriel [Live Garage Version] 7:24
2. Lucid I Can't Help Myself [Lucid Vocal Mix] 8:01
3. Wildchild Renegade Master [Fatboy Slim Old Skool Mix] 5:59
4. Fire Island Feat. Loleatta Holloway Shout To The Top 8:27 C
5. The Fog Been A Long Time [Full Intention Mix] 6:57
6. Novy Vs. Eniac Superstar [Jason Nevins Funk Factory Remix] 5:41
7. Quake Feat. Marcia Rae The Day Will Come 7:35
8. Baby Bumps Burning [Blockster 12" Mix] 7:00 C
9. Binary Finary 1998 [Paul Van Dyk Remix] 9:49

Infos

[Herstellungsland: SID-Codes => UK]
[Tracklängen: Software]
[4seitiges Booklet]

CD1
[SID-Code CD-Master: IFPI LA31]
[SID-Code Presswerk: IFPI 4B08]
[Matrix: CBBO01-1 MASTERED BY DOCDATA]

CD2
[SID-Code CD-Master: IFPI LA31]
[SID-Code Presswerk: IFPI 4B08]
[Matrix: CBBO01-2 MASTERED BY DOCDATA]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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