Classic Rock 146 - Back In Black Redux
CD, 2010, Heftbeilage, Cardsleeve

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Zeit 61:28
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Classic Rock Magazine / ROC146-06-10
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 61:28  
1. The Urban Voodoo Machine Hells Bells 5:22 C
2. Night Horse Shoot To Thrill 5:31 C
3. Broken Teeth What Do You Do For Money Honey 3:28 C
4. American Dog Given The Dog A Bone 4:05 C
5. Crippled Black Phoenix Let Me Put My Love Into You 4:40 C
6. Turbowolf Back In Black 3:21 C
7. The Quireboys You Shook Me All Night Long 3:34 C
8. Tequila Rockin'Bird Have A Drink On Me 3:50 C
9. Black Robot Shake A Leg 4:07 C
10. The Union Rock And Roll Ain't Noise Pollution 4:07 C
11. Heavy Glow Hot Mess 4:19 B
12. The Walk Ons I Can't Be Satisfied 3:01 B
13. The Brought Low Blow Out Your Candles 5:20 B
14. The Naked Heroes Sheila 2:53 B
15. Pretty Little Suicide Cope 3:50 B

Infos

A Tribute To AC/DC
Tracks 1-10. AC/DC Cover
Tracks 11-15 Originals

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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