Chuck Berry Original Oldies Vol. 2
LP, 1971, Best-Of

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1971
Zeit 29:57
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bellaphon / Chess / BI 1551
Musikrichtung Rock: Rock'n'Roll
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
21 (7 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 29:57  
A 1. Sweet Little Sixteen 2:55
A 2. Let' Do Our Things Together 2:20
A 3. It Wasn't Me 2:26
A 4. Almost Grown 2:17
A 5. Your Lick 2:34
A 6. St. Louis Blues 2:34
B 7. Jonny B. Good 2:38
B 8. She Once Was Mine 2:32
B 9. My Little Love Light 2:35
B 10. Dear Dad 2:46
B 11. Ain't That Just Like A Woman 2:13
B 12. It's My Own Business 2:07

Infos

Achtung Achtung !!

Weiterer DS jedoch befindet sich hier das Chess Spriger Logo auf dem Label HINTER dem Schriftzug Bellaphon Chuck Berry - Original Oldies Vol. 2

Das Erscheinungsjahr 1971 ist auf dem Cover und der LP selber nicht vorhanden.
Ich habe das Erscheinungsjahr aus dem Großen Rock Pop Preiskatalog von 2016 und discogs entnommen.

Herstellungsland:
[Back Cover] Keine Angaben

Herstellungsland:
[Label] Made in Germany

Herstellungsland:
[Matrix] Keine Angaben

Kein Barcode EAN / No Barcode
Kein Label Code LC / No Label Code
Rights Society / GEMA

Bild 01 Front Cover
Bild 02 Back Cover
Bild 03 Label Seite 1
Bild 04 Label Seite 2

Letzte Aktualisierung 02.04.2017

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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