Christopher Cross The Very Best Of Christopher Cross
CD, 2002, Best-Of, Pappschuber

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit k.A.
EAN-Nr. 081227833527
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Warner Bros. Records Inc. / Rhino Entertainment Company / R2 78335
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Ride Like The Wind
2. Sailing
3. Never Be The Same
4. Say You'll Be Mine
5. Arthur's Theme (Best That You Can Do)
6. All Right
7. Think Of Laura
8. No Time For Talk
9. Every Turn Of The World
10. I Will (Take You Forever) With Frances Ruffelle
11. A Chance For Heaven (Swimming Theme)
12. Swept Away (New Remix)
13. Loving Strangers (David's Theme From Nothing In Common)
14. Is There Something
15. Open Up My Window (With Gigi Worth)
16. Back Of My Mind (New Remix)
17. Walking In Avalon
18. When She Smiles
19. Hunger

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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