Bouet Bouet - Stockroom Recordings No. 2
LP, 2016, Limited Edition, Nummeriert, Gatefold, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2016
Zeit 23:50
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode 1301Media / LC 49007
Plattenfirma/Katalog-Nr. 1301 Media / 1301-02
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 23:50  
A 1. Things Go Wrong [Take 1] 2:47
A 2. Black Birds [Take 1] 5:13
A 3. Lucille [Take 2] 4:57
B 4. House Of The Devil [Take 1] 4:50
B 5. Slow Train [Take 1] 3:18
B 6. Drive My Car [Take 1] 2:45

Infos

Musician:
* Christoph Bouet



handnummeriert, signiert, auf 333 Stk. limitierte "White Edition" Ausgabe

Cover:
All songs produced, written and performed by Christoph Bouet
Recorded at "Stockroom" Home Studio, Juni, August, September 2015
Mix by Hannes Bieger, Master & Lacquer Cut by Rainer Maillard at Emil Berliner Studios
Pressed by Optimal Media, Deutschland
©2016 1301 Media, Made in Germany

mit zweiseitig bedrucktem Lyric Sheet (Bild 7 oben) und zweiseitig bedrucktem Info Sheet (Bild 7 unten)
mit 84 x 59 cm Poster (Bild 8 links) und Sticker (Bild 8 rechts)

Matrix:
Side One (Runout, etched): STOCKROOM RECORDINGS NO. 2 1301-02 A 02.11.2015 EBS RM
Side Two (Runout, etched): STOCKROOM RECORDINGS NO. 2 1301-02 B 02.11.2015 EBS-RM

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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