Christof Stählin Der Busen
7"

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 5:44
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dk-Disc / FI-10020
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 5:44  
A 1. Der Busen 3:19
B 2. Freundinnen 2:25

Infos

Musik + Text: Christof Stählin

Foto: Rehak

[Anm.: Zeitangaben ergänzt

Auf dem Plattenlabel weicht die Bestellnummer ab: J-ST-1005
Auf dem Plattencover weicht der Titel der B-Seite ab: "Meine Freundinnen". Da beide Titel auf dem (vermutlich später veröffentlichten) Debütalbum von Christof Stählin ("Privatlieder") ebenfalls vertreten sind, orientiert sich der Datensatz an der dort gewählten Namensgebung und übernimmt daher die Angaben auf dem Plattenlabel.
Man mag es aufgrund des vorigen Satzes vermuten, aber sicherheitshalber: die Einspielungen auf dieser Single sind nicht identisch mit denen auf dem Debütalbum.]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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