Chris de Burgh Star Boulevard
2-CD, 2004, Compilation

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit 116:55
EAN-Nr. 0602498126349
Label/Labelcode polydor / LC 00309
Plattenfirma/Katalog-Nr. Universal Music GmbH / 981 263-4
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
17 (9 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:40  
1. Ship To Shore 3:49
2. Fire On The Water 4:29
3. Don't Pay The Ferryman 3:40
4. The Getaway 3:42
5. This Waiting Heart 4:05
6. Where Peaceful Waters Flow 3:56
7. This Silent World 4:07
8. The Traveller 4:11
9. One Word (Straight From The Heart) 4:33
10. The Ecstasy Of Flight (I Love The Night) 4:01
11. Don't Look Back 2:56
12. Here Is Your Paradise 3:28
13. I Will 3:31
14. Say Goodbye To It All 5:12
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 61:15  
1. High On Emotion 4:22
2. Sailing Away 4:58
3. The Lady In Red 4:15
4. Separate Tables 3:37
5. Missing You 3:58
6. Borderline 4:38
7. By My Side 4:25
8. A Spaceman Came Travelling 4:59
9. Hold On 4:07
10. Wall Of Silence 3:50
11. Some Things Never Change 3:16
12. Turning Round 6:22
13. Eastern Wind 5:17
14. Shadows And Lights 3:11

Infos

VÖ: 13.07.2004

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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