Chart Hits 2003-01
CD, 2003

Herstellungsland Schweiz
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 55:40
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Atlas Music / AMCD C01 03
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:40  
1. Pierre I Will Do 2:58
2. Mark'Oh Meets Digital Rockers Because I Love You 3:50
3. Tukan When You Hear The Silence 3:05
4. Kim Wilde Born To Be Wild 3:23
5. Driftwood Freeloader 3:23
6. DJ Sammy Boys Of Summer 3:58
7. Groove Coverage God Is A Girl 3:37
8. Down Low La Serenissima 3:31
9. Bomfunk MC's Feat. Jessica Folcker (Crack It) Something Going On 3:47
10. Britney Spears Boys 3:26
11. Moby In The World 3:26
12. Nick Carter Help Me 3:11
13. Brooklyn Bounce Bring It Back 3:38
14. Rocco Drop The Bass 3:33
15. Base Unique Voyage Voyage 3:39
16. No Angels In Bed With Mousse T. Let's Go To Bed 3:15

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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